SPD Bamberg-Altstadt Süd

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Dringlichkeitsantrag der Bamberger SPD-Fraktion für lokale Gastronomie und Handel

Veröffentlicht am 23.04.2021 in Allgemein

Antrag auf Erlass der Sondernutzungsgebühren von Außenflächen für Gastronomie und Handel 

Zur Unterstützung der Bamberger Gastronomie beantragt die SPD-Stadtratsfraktion für die bevorstehende Stadtratssitzung, dass für die Straßenbewirtschaftung von Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben in der Sommersaison 2021, analog der Städte Coburg und Erlangen, keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. 

Begründung

Die Finanzsenat der Stadt Bamberg hatte auf Initiative der SPD Stadtratsfraktion die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie um 50% reduziert. Das geschah vor dem Hintergrund der juristischen Bewertung durch die Stadt Bamberg, dass ein kompletter Gebührenerlass aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Zudem bestand die Hoffnung, dass den regionalen Gastronomen eine mittelfristige Handlungs- und Öffnungsperspektive angeboten werden kann. Nachdem mehrere Städte - wie Coburg und Erlangen - beschlossen haben, dass die lokale Gastronomie in diesem Sommer für ihre Außenbewirtschaftung keine Sondernutzungsgebühren zu zahlen hat und die sogenannte „Notbremse“ des Bundestages mögliche Öffnungen, u.a. nach dem „Tübinger Modell“ verhindert, möchte die Antragstellerin den Bamberger Gastronomen mit dem beantragten Gebührenerlass entsprechende Unterstützung zukommen lassen. Aufgrund der herausfordernden Situation müssen auch auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, um den von der Situation besonders hart betroffenen Branchen zu helfen. 

Mit freundlichen Grüßen

SPD-Stadtratsfraktion 

 

Klaus Stieringer                                Heinz Kuntke
Stadtrat                                              Stadtrat 

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